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Impressum
Postanschrift: Impuls Fairpackung e.K.
Thomas Salewski
Kupferstraße 2
44577 Castrop-Rauxel
Email:
Telefon: 02305 - 973350
Telefax: 02305 - 9733527
Inhaber: Thomas Salewski
Handelsregister: AG Bochum HRA 5184
UstIdNr.: DE 812836457
Homepagebetreuung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkauf und Allgemeines
Impuls Fairpackung e.K. liefert ausschließlich zu ihren Lieferbedingungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich vorher etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Konditionen werden auch nicht durch anders lautende Bestellungen oder vorbehaltlose Ausführungen eines Auftrages anerkannt. Für alle in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht geregelten Fragen gelten die jeweils gültigen „Allgemeinen Bedingungen für Lieferung von Maschinen und Material“ nach geltendem EU- Recht.
Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.Preise
Die Preise der Impuls Fairpackung e.K. verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung. Verpackung wird zu Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. An die Preise ist die Firma Impuls Fairpackung e.K. bis zum Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden. Soweit sich die Firma Impuls Fairpackung e.K. nicht zu dieser Zeit selbst in Lieferverzug befindet, behält sie sich nach Ablauf der 4-Monatsfrist eine angemessene Preisanpassung vor. Dies gilt auch für vom Auftraggeber gewünschte technische Änderungen des Vertragsgegenstandes.

3. Zahlungsbedingungen
Servicerechnungen sind innerhalb von acht Tagen ohne Abzug zahlbar, ansonsten gilt eine Zahlungsfrist von dreißig Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden vom 1. Tag an Zinsen in Höhe des gültigen Satzes für Kontokorrentüberziehungen berechnet. Nach einer Mahnung und verstreichen der gesetzten Frist werden die Rechnungen einem Inkassounternehmen übergeben. Anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen

4. Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Sie sind in jedem Fall schriftlich anzugeben. Der Auftraggeber kann 2 Wochen nach der Überschreitung einer unverbindlichen oder verbindlichen Lieferfrist die Firma Impuls Fairpackung e.K. auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit Zugang dieser Mahnung kommt die Firma Impuls Fairpackung e.K. in Verzug. Die Durchführung des Auftrages und die Auslieferung von Waren darf von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig gemacht werden, wenn Umstände offenbar werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigt erscheinen lassen.

5. Fremdmaterial
Jede Maschine wird vor Versand gründlich erprobt. Das zum Einstellen und Erproben benötigte Originalmaterial des Auftraggebers muss der Firma Impuls Fairpackung e.K. auf Anforderung kostenlos zugesandt werden. Zur Zurücksendung oder Aufbewahrung nicht oder nicht mehr benötigter Teile ist die Firma Impuls Fairpackung e.K. nicht verpflichtet.

6. Gewährleistung
Die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft der gelieferten Ware durch die Firma Impuls Fairpackung e.K. bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware und die geleisteten Arbeiten unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Mängelrügen und jegliche Beanstandungen der gekauften Ware und/ oder der geleisteten Arbeiten müssen, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, schriftlich binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Lieferung bei der Fa. Impuls Fairpackung e.K. eingegangen sein. Die Frist beginnt mit Datum der Warenannahme. Mängelrügen oder sonstige Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung oder Montage berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.

    6.1 Verpackungsmaterial
    a) Die Firma Impuls Fairpackung e.K. ist zur Leistung mangelfreier Ersatzware verpflichtet. Ein Recht auf Preisminderung oder Wandlung besteht nur, wenn die Ersatzleistung zweimal mangelhaft erfolgt.

    b) Als Mangel gelten nicht: Ausschuss bis 3%, unsachgemäße Lagerung (Ort, Temperatur, Dauer) durch den Auftraggeber, Breiten- und Längentoleranzen bis zu 5%, jedoch mindestens 10 mm.

    c) Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sie denn, dass die verbleibende mangelfreie Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

    6.2 Verpackungsmaschinen
    Für Mängel der gelieferten Maschinen, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet die Firma Impuls Fairpackung e.K. wie folgt:

    a) Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflichten kann die Firma Impuls Fairpackung e.K. nach ihrem Ermessen entweder nachbessern oder, soweit erforderlich, neu liefern.

    b) Kann der Mangel auch durch mehrmalige Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen nicht oder nicht vollständig behoben werden, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 459 ff BGB.

    c) Die Gewährleistungsarbeiten werden, wenn nicht anders vertraglich festgelegt, am Firmensitz der Firma Impuls Fairpackung e.K. ausgeführt.

    6.3 Kundendienst und Service
    Für die Gewährleistung im Kundendienst gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Firma Impuls Fairpackung e.K. hat das Recht, mindestens zwei Mal nachzubessern.


7. Betriebsmittel bei der Anfertigung von Druckerzeugnissen
Die von der Firma Impuls Fairpackung e.K. zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzter Betriebsgegenstände wie Klischees etc. sind, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Firma Impuls Fairpackung e.K. und werden nicht ausgeliefert. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb-, Fertigerzeugnisse werden dem Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Eine Verwahrung findet nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung statt.

8. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte verletzt. Er hat die Firma Impuls Fairpackung e.K. von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9. Haftungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Haftung der Firma Impuls Fairpackung e.K. auf grobe Fahrlässigkeit.

10. Verzug
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verlangt die Firma Impuls Fairpackung e.K. Erfüllung, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis zzgl. eines eventuell entstandenen Verzugsschadens vorzuleisten. Tritt die Firma Impuls Fairpackung e.K. wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers vom Vertrag zurück, so hat der Auftraggeber die gesamten Kosten des Rücktransportes der gelieferten Ware neben einem bis zum Rücktritt entstandenen Verzugsschaden zu zahlen. Verlangt die Impuls Fairpackung e.K. Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so hat der Auftraggeber 20 % des vereinbarten Preises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Schadensersatz zu bezahlen, soweit er nicht nachweist, einen Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Firma Impuls Fairpackung e.K. vorbehalten.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Impuls Fairpackung e.K.. Mit Annahme der Ware bestätigt der Auftraggeber uneingeschränkt den verlängerten Eigentumsvorbehalt.

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor. Dies gilt bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller haben, bezahlt und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Barzahlungen, Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind.

2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware, die im Fall des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unseres Eigentumsanspruches zulässig ist, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder Verrechnung zu Markt- oder Ankaufswert abzüglich Bearbeitungskosten vorzunehmen.

3. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt.

4. Befindet sich der Auftraggeber nicht in Zahlungsverzug, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang ermächtigt. Er tritt in diesem Falle die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert wird. Ist die abgetretene Forderung gegen den Dritt-Schuldner in einer laufenden Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte über den Verbleib der Ware, die daraus resultierenden Forderungen gegenüber Dritten usw. zu geben und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6. Eine Weiterverarbeitung unserer Ware erfolgt für uns. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen behalten wir uns auch in diesem Falle ausdrücklich das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Bei Verbindung und Vermengung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns im Verhältnis der Vorbehaltsware das Miteigentum an der neuen Sache zu.

7. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Impuls Fairpackung e.K. aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Impuls Fairpackung e.K. das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware der Firma Impuls Fairpackung e.K. berechtigt. Die aus Weiterveräußerung entstandenen Forderungen gelten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung als an die Firma Impuls Fairpackung e.K. sicherheitshalber abgetreten. Hinsichtlich des Einzugs dieser Forderungen gilt der Auftraggeber als Treuhänder mit ausdrücklicher Verpflichtung, diese Beträge, abzüglich seines Gewinns, bis zur endgültigen Begleichung der Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma Impuls Fairpackung e.K. an die Firma Impuls Fairpackung e.K. abzuführen. Für den Fall, dass der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ermächtigt er die Firma Impuls Fairpackung e.K. bereits jetzt, seine Geschäftsräume zu betreten, um Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder zu kennzeichnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun um der Firma Impuls Fairpackung e.K. in diesem Fall die Verwirklichung ihrer Forderung zu ermöglichen.

12. Erfüllungsort und Gerischtsstand
Erfüllungsort für die Abwicklung sämtlicher sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Impuls Fairpackung e.K. ergebenden Rechte und Pflichten ist der Hauptsitz der Firma Impuls Fairpackung e.K. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Bochum. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden.

13. Rechtswahl
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Impuls Fairpackung e.K. und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an der Stelle der unwirksamen Bestimmung unverzüglich eine Ersatzregelung zu treffen, die dem Sinn und Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die sie im Falle der Kenntnis von der Unwirksamkeit bei Vertragsabschluss vereinbart hätten.

Stand: 28. Dezember 2009